So
29
Jan
2012
Denkunmögliche Gewerbeanmeldungen....
D e n k u n m ö g l i c h e Gewerbeanmeldung gemäß Amtsblatt Hollabrunn Nr.2/2012, Gewerbeanmeldung, Seite 11:
Josef Hawle, 2023 Nappersdorf 135/2, Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise auch in solchen Betrieben verwendet werden, (...) Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung: 09. 12. 2011.
Deninger Karl: Dieses Gewerbe entspricht nicht der österreichischen Rechtsordnung! Es gibt für diese Tätigkeiten kein Feststellungsverfahren! Diese Tätigkeiten wurden somit eigenständig, willkürlich festgestellt! Es handelt sich um rein landwirtschaftliche Tätigkeiten, die keiner Gewerbeberechtigung bedürfen! Diese landwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie landwirtschaftliche Lohnarbeiten und landwirtschaftliche Dienstleistungen sind keine gewerbliche Tätigkeiten!
Dieses landwirtschaftliche, denkunmögliche Gewerbe verletzt Eigentumsrechte und Erwerbsfreiheitsrechte! Die Gewinnung und Hervorbringung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit Hilfe der Naturkräfte – auch ohne selbstbewirtschafteten Flächen – ist Landwirtschaft!
Karl Deninger

