Sa

28

Jan

2012

An Höchstrichter und Behörden:

An Höchstrichter und Behörden: Das Gewerbe ist, wie der Name schon sagt, keine Landwirtschaft (Urproduktion)!

 

Gewerbe ist jede durch die Rechtsordnung erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nachhaltige, selbständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (Landwirtschaft und Bergbau, Wasserkraft) und der sog. höheren Berufsarten („Freiberufler“).

 

Urproduktion  ist die Hervorbringung und Gewinnung  pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse  aus der Natur (Land- und Forstwirtschaft) und der Abbau von Bodensubstanz (Bergbau, Erdölförderung)

 

Urproduktion ist die Nutzung des Bodens durch Abbau oder Anbau, also die Land- und Forstwirtschaft sowie den Bergbau.

 

Urproduktion ist die Hervorbringung und Gewinnung materieller Güter unmittelbar aus der Natur (Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, die Nutzung von Wasserkraft). Gewerbe ist die Be- und Verarbeitung  und Umgestaltung von Rohstoffen und Zwischenprodukten!

 

 

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