Sa
28
Jan
2012
An Höchstrichter und Behörden:
An Höchstrichter und Behörden: Das Gewerbe ist, wie der Name schon sagt, keine Landwirtschaft (Urproduktion)!
Gewerbe ist jede durch die Rechtsordnung erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, nachhaltige, selbständige Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion (Landwirtschaft und Bergbau, Wasserkraft) und der sog. höheren Berufsarten („Freiberufler“).
Urproduktion ist die Hervorbringung und Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse aus der Natur (Land- und Forstwirtschaft) und der Abbau von Bodensubstanz (Bergbau, Erdölförderung)
Urproduktion ist die Nutzung des Bodens durch Abbau oder Anbau, also die Land- und Forstwirtschaft sowie den Bergbau.
Urproduktion ist die Hervorbringung und Gewinnung materieller Güter unmittelbar aus der Natur (Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, die Nutzung von Wasserkraft). Gewerbe ist die Be- und Verarbeitung und Umgestaltung von Rohstoffen und Zwischenprodukten!
Karl Deninger

