So
05
Sep
2010
Rechtsauskunft - Spanische Hofreitschule
.... Massenmörder LH Pröll ... ?
Amtliche Nachrichten NÖ; 2/2008: „In den letzten 10 Jahren sind auf der Weinviertler Schnellstraße bei 168 Verkehrsunfällen 40 Menschen ums Leben gekommen, 85 Prozent im Gegenverkehrsbereich", begründete Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll den Sicherheitsausbau dieses Straßenstückes, der heute im NÖ Landhaus mit der Vertragsunterzeichnung und im Beisein von Bundesminister Werner Faymann fixiert wurde.
Nach der österreichischenine Rechtsnorm (StVO, BStG) darf eine Schnellstraße (Autostraße) keinen Gegenverkehrsbereich haben. Die Autofahrer können darauf vertrauen, dass es auf einer Autostraße keinen Gegenverkehr gibt. Das ist amS fahrlässige Tötung, zumindest Gemeingefährdung. Es gibt aber noch viele Schnellstraßen mit Gegenverkehr (B 303, S5, S3 usw.) in NÖ.
Diese Autostraßen mit Gegenverkehr gleichen nach 10 Jahren einem Massengrab:
ca. 1 Toter pro 500 Meter Geisterfahrerautostraße B 303
ca. 1 Unfall pro 120 Meter Geisterfahrerautostraße B 303
Mein HERR und mein Gott:
Offenbare Prölls Team ihre tödlichen Fehler.
Mein Vater, darum bitte ich Dich im Namen Deines Sohnes Jesus. Amen
Mit LH Pröll geht alles – auch illegales!
Die Shell AG und Billa AG in Göllersdorf hatten vom Land NÖ verbotene Zufahrten von der Autostraße B 303 bis zum Jahr 2009 erhalten.
Die Shell-Tankstelle Göllersdorf und Billa Göllersdorf gehörten zur „Autostraße B 303“, da eine „Ende der Autostraße“ nicht verordnet wurde.
Das Betreten von Shell und Billa wäre dadurch verboten gewesen!
Das Halten, Parken, Zürückfahren und Wenden wäre verboten gewesen!
Shell und Billa hatten aber noch ander Zufahrtsmöglichkeiten. Da in NÖ auch Straßen mit Gegenverkehr als „Autostraßen“ verordnet sein können, war demnach ganz „NÖ“ eine „Autostraße“.
Ersuchen um Rechtsauskunft!
Ist das von der Spanischen Hofreitschule dazu gepachtete „Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf“ eine gewerbliche Betriebsanlage? Die Vermietung von Stallplätzen und Ausbildungsplätzen an dritten Personen gehörenden Pferden (Spanische Hofreitschule) ist ein freies Gewerbe iS der GewO!
Die Lipizzaner der Spanischen Hofreitschule erhielten ein dazu gepachtetes, neues Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf, NÖ.
Die Kosten von 4,5 Mio. Euro tragen zu je einem Drittel das Land Niederösterreich, das Landwirtschaftsministerium und die Hofreitschule.
45 Tiere sollen "Weinviertler Luft schnuppern". Pro Pferd wurde ca. 100.000,-- Euro in Stallungen investiert (und verschenkt).
Die Ausbildungshalle wurde nachträglich errichtet: Die Kosten von ca. 1 Mio. Euro tragen angeblich das Landwirtschaftsministerium und das Land NÖ.
Pachtzins beträgt 20.000 Euro + 0.80 Euro pro Eintrittskarte (mind. 20.000 Euro)
Touristische Impulse
Das Projekt Lipizzaner-Sommerquartier, fix zugepachtet für 20 Jahre, sei eingebettet in ein regionalpolitisches Gesamtkonzept, so der Landeshauptmann.
Bei Vertragsbeendigung gehen alle errichteten Gebäude entschädigungslos in das Eigentum der Verpächter.
780.000 Euro Zuchtförderung für Lipizzaner
Wie schon im Vorjahr hat auch heuer
wieder das Landwirtschaftsministerium der Spanischen Hofreitschule 780.000 Euro Zuchtförderung zugesagt.
Rechnungshofbericht 2008
Wie der veröffentlichte Endbericht (2008) des Rechnungshofs (RH) zeigt, hat die Hofreitschule seit der Ausgliederung im Jänner 2001 ein gewaltiges Bilanzminus von 18,44 Millionen Euro erwirtschaftet. "Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war (. . .) seit der Ausgliederung negativ", stellen die Prüfer nüchtern fest.
Die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Kleinwetzdorf
waren rund viermal so hoch wie die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Lainz.
Bei Vertragsbeendigung müssen überdies noch sämtliche von der Gesellschaft errichteten Gebäude entschädigungslos
in das Eigentum der Bestandgeberin übergeben werden.
Der Rechnungshof beurteilte die im Rahmen des Bestandvertrages von der Gesellschaft eingegangenen vorangeführten Vertragsbedingungen für die Gesellschaft als nicht vorteilhaft.
Warum finanziert (ca. 5,5 Mill Euro) die defizitäre Spanische Hofreitschule einen fremden Reitstall und verschenkt die errichteten Gebäude?
Ist das Verpachten (Vermieten) eines Reitstalles (Einheit der Betriebsanlage) eine gewerbliche Tätigkeit und handelt es sich hier um eine gewerbliche Betriebsanlage?
Wallner-Fialka aaO 19 mwN
Die überwiegende oder ausschließliche Einstellung von dritten Personen gehörenden Pferden wäre hingegen als freies Gewerbe iS der GewO anmeldepflichtig, da hier über die bloße Raumvermietung (Stallplatz) hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Gleichermaßen wäre die bloße Anschaffung von Pferden ausschließlich zum Zweck der Vermietung oder Veräußerung als Gewerbe zu qualifizieren (freies Vermietungsgewerbe bzw. Handelsgewerbe).
Rechtsfrage:
Ist nun das von der Spanischen Hofreitschule dazu gepachtete „Sommerquartier (Reitstall) in Wetzdorf“ eine gewerbliche Betriebsanlage?
Hochachtungsvoll
Karl Deninger, Pfarrgasse 38, 2013 Göllersdorf, am 05. 09. 2010
Karl Deninger

